Vertragspartner ist die LWLcom GmbH; HRB 20239; Ladestraße 35a, 28197 Bremen; Tel.:
(0421) 9 88 88 - 77, E-Mail:
hilfe@lwlcom.net (im Folgenden LWLcom) für Internetzugang, Telekommunikationsdienstleistungen.
Für die Nutzung von Fernsehangeboten, Videostreaming, den Bau von Netzanschlüssen und die Verlegung von Glasfaserleitungen gelten besondere Bedingungen.
1. Worüber informiert die LWLcom bei Vertragsschluss?
LWLcom erteilt neben diesen Geschäftsbedingungen weitere Informationen, auch in gesonderten Dokumenten, zu den folgenden Themen:
- Bei Vertragsschluss stellt LWLcom eine Vertragszusammenfassung mit den wesentlichen Informationen zum Vertrag zusammen (§ 54 Abs. 3 TKG).
- In den Leistungsbeschreibungen werden die wesentlichen technischen Eckdaten und Leistungen, die für den Vertrag zugrunde liegen, zusammengefasst.
- In sogenannten Produktinformationsblättern werden Informationen über die einzelnen Produkte erteilt.
- In den Tarif- und Preislisten sind die Standardtarife und Preise hinterlegt, zum Beispiel für Telefonate ins Ausland und für Zusatzkosten.
- Über das gesetzliche Widerrufsrecht.
- Über die Beschwerdemöglichkeiten, wenn die Leistungen der LWLcom nicht stimmen.
- Die Datenschutzhinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten und wie LWLcom diese Daten verarbeitet.
Diese Dokumente gehen diesen AGB vor. In diesem Dokument informiert die LWLcom darüber, wie und unter welchen Bedingungen abgeschlossenen Verträge durchgeführt und welche Rechte und Pflichten du gegenüber der LWLcom hast.
2. Für wen gelten diese Bedingungen?
Diese Bedingungen gelten nur für Verträge zwischen der LWLcom und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und für Kleinst- und Kleinunternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des § 72 Abs. 3 TKG, soweit diese nicht ausdrücklich auf die Anwendung der TKG spezifischen Verbrauchervorschriften verzichtet haben.
Für Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechtes,
Behörden gelten gesonderte allgemeine Geschäftsbedingungen.
Soweit individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern getroffen werden, haben diese Vorrang vor Regelungen in diesen allgemeinen Bedingungen. Diese werden aber nur wirksam, wenn sie durch uns in Textform bestätigt wurden.
3. Welche Leistungen sind Gegenstand des Vertrages mit der LWLcom
LWLcom bietet nach den bestehenden Tarifen einen Volumen unabhängigen Internetzugang mit verschiedenen Geschwindigkeiten sowie Telekommunikationsdienstleistungen im Rahmen von Voice-Over-IP Diensten an.
Zusätzlich bieten wir Fernsehangebote über das Internet an. Die in der Senderliste ersichtlichen Fernsehkanäle dürfen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Die Inhalte dürfen nicht gewerblich oder öffentlich wiedergegeben werden. Das Fernsehangebot richtet sich nicht an Unternehmen nach § 14 BGB.
Die LWLcom verkauft auf Wunsch für den Anschluss an das Netz der LWLcom und Dritten auch einen Router.
Eine Installation des Anschlusses kann gegen ein gesondertes Entgelt gebucht werden.
Wir sind berechtigt, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen Leistungen ganz oder teilweise von Dritten erbringen zu lassen.
4. So kommt der Vertrag zustande - Vertragsschluss
Nach Abschluss der Bestellung auf der Internetseite www.lwlcom.net mit dem Button „Zahlungspflichtig bestellen“ wird ein Angebot zum Vertragsschluss an LWLcom übermittelt. Du bekommst dann eine Bestellbestätigung per E-Mail. Diese Bestellbestätigung stellt noch keinen Vertragsschluss dar, da vorab sowohl technische als auch kaufmännische Prüfungen stattfinden. Fällt die Prüfung positiv aus, wird eine Auftragsbestätigung in Textform (z.B. E-Mail oder per Brief) verschickt.
Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die Auftragsbestätigung von uns an Dich versendet wurde. Beginnt LWLcom schon vorab mit der Ausführung der bestellten Leistung, stellt die Lieferung oder die Bereitstellung des Anschlusses die Auftragsbestätigung dar. Die Kosten für unsere Leistungen und für Leistungen Dritter werden nach der jeweils aktuellen Preisliste ausgeführt und abgerechnet.
Leistungen der LWLcom erfolgen ausschließlich nach diesen Bedingungen. Andere Bedingungen werden von uns nicht anerkannt. Individuelle Vereinbarungen zwischen uns und Dir haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Voraussetzung für jeglichen Vertragsabschluss ist die Volljährigkeit aller Beteiligten.
5. Vertragsbeginn, Zeitpunkt des Abrechnungsbeginns, Vertragsdaten
Der Vertrag und damit auch die Pflicht unsere Leistung zu vergüten, beginnt mit der Bereitstellung der Leistung durch LWLcom oder ab dem vereinbarten Termin. In der Auftragsbestätigung wird der voraussichtliche Bereitstellungstermin bzw. die voraussichtliche Zeit bis zum Anschlusstermin genannt. In der Regel vergehen 14 Tage zwischen der Auftragsbestätigung und der Bereitstellung des Anschlusses.
Die Vertragsdaten und Dokumente zum Vertrag werden Dir per E-Mail bei Vertragsschluss zugeschickt. Es obliegt Dir, die Daten herunterzuladen und diese dauerhaft zu speichern.
6. Bestellprozess und Korrekturmöglichkeiten
Du hast bei uns die Möglichkeit, eine Bestellung online aufzugeben, ohne Dich zu registrieren. Im Rahmen des Bestellprozesses wird die Verfügbarkeit der gewünschten Leistungen geprüft und es können verschiedene Produkte ausgewählt werden. Vor Abschluss der Bestellung können auf einer Übersichtsseite die Vertragsdaten, die bestellten Produkte und der Preis angeschaut und gegebenenfalls korrigiert werden. Weiterhin hast Du die Möglichkeit, die vertraglichen Pflichtinformationen nach § 54 Abs. 3 TKG herunterzuladen. Die Bestellung wird wie in Ziffer 3 beschrieben über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ ausgelöst.
7. Leistungsumfang Internet und Telefon
Die LWLcom stellt einen Zugang zum Internet gemäß der Leistungsbeschreibung sowie der Preisliste für das von Dir gewählte Produkt zur Verfügung. Wir stellen den Zugang zum Internet auf Basis des Internet-Protokolls Version 6 (IPv6) und 4 (IPv4) als dynamische IP-Adresse zur Verfügung. Eine feste IP-Adresse ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Für die Telefonie wird ein Telefonanschluss als VoIP-Anschluss (Internettelefonie) zur Verfügung gestellt. Du erhältst eine Telefonnummer pro Anschluss von uns.
Soll Deine alte Telefonnummer zu uns mitgenommen werden, gelten die Vorgaben für die Übertragung des Telefonanschlusses und Du musst die Übertragung der Telefonnummer fristgerecht - in der Regel zwischen ein bis zwei Wochen vor Vertragsende - bei dem alten Anbieter beantragen.
Soweit für die Produkte von LWLcom eine Flatrate (eine Leistung wird unabhängig vom Volumen pauschal vergütet) vereinbart ist, gilt diese nicht für Mehrwertdienste und andere mobile Telekommunikationsanbieter sowie Massenkommunikationsdienste wie für Call-Center und als dauerhafte Verbindung zwischen Standorten eines Kunden. Die Flatrate ist nur im Rahmen der üblichen privaten Nutzung gegeben. Für eine gewerbliche Nutzung ist die Flatrate nicht gedacht. In diesem Fall sind gesonderte Tarife zu buchen.
8. Telefonie ins Ausland
Die LWLcom Verträge mit „Flatrate“ für die Telefonie ins deutsche Fest- und Mobilfunknetz, gelten nicht für Gespräche ins ausländische mobile Netz und für Anrufe ins Ausland. Wenn Du über das Festnetz mobile Geräte oder andere Festnetzanschlüsse, die im Ausland registriert sind, anrufst, fallen Gebühren gemäß Preisliste an.
9. Mehrwert und Auskunftsdienste
Wenn Du Premiumdienste, Servicedienste, Kurzwahldienste oder Dienste mit besonderen Vorwahlen anrufst (z.B. 0190, 0180, 012, 118), kommt ein Vertrag mit dem jeweiligen Anbieter zustande. Wir stellen in diesen Fällen nur die Verbindung zu diesen von Dir angewählten Anbietern her. Die Preise werden von dem Dienstanbieter festgelegt. Wir ziehen in diesem Falle nur die Beträge für den Anbieter über die Rechnung ein. Du kannst verlangen, dass diese Dienste oder Rufnummernbereiche gesperrt werden. Die Freischaltung dieser Dienste ist nach unserer Preisliste kostenpflichtig.
Für Servicefragen oder bei Problemen sind wir von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 14:30 Uhr über E-Mail und unsere Hotline erreichbar.
10. Vertragsänderungen
Wir behalten uns vor, den Vertrag mit Dir einseitig zu ändern. In diesen Fällen steht Dir das Recht zu, den Vertrag außerordentlich, ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, es sei denn, die Änderungen sind gem. § 57 Abs. 1 TKG gesetzlich zulässig. Die Kündigung kann nur innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung über die Vertragsänderung ausgesprochen werden.
11. Kauf von Hardware (z.B. Router)
Du bist in der Wahl der Router und der Hardware frei. Wenn von Dir erwünscht, verkaufen wir jedoch auch Router. Wir verschicken Hardware erst nach Vertragsschluss. Die Lieferzeit dauert standardmäßig 3 bis 4 Tage ab Vertragsschluss oder, wenn ein späterer Wunschtermin angegeben wird, zu diesem Termin.
Sollte bestellte Hardware ohne Verschulden seitens LWLcom nicht lieferbar sein, kann LWLcom vom Vertrag zurücktreten. Wir haben die Unmöglichkeit der Leistung dann nicht zu vertreten, wenn mit dem Lieferanten rechtzeitig ein Geschäft zur Deckung des Bedarfs abgeschlossen wurde und dieser gegen seine Lieferpflichten verstoßen hat.
Im Falle eines Rücktritts wirst Du unverzüglich schriftlich (auch per E-Mail) informiert und gegebenenfalls geleistete Zahlungen zurückerstattet.
Die Bestellung der Hardware ist unabhängig von der Bestellung eines Anschlusses für Internet oder Fernsehen möglich. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Hardware in unserem Eigentum.
Die Versandkosten werden bei der Bestellung angezeigt und zusätzlich zum Kaufpreis berechnet. Die Versandkosten sind in der Preisliste hinterlegt. Für Mängel, die während der Vertragslaufzeit an dem Gerät auftreten und die nicht auf eine unsachgemäße Handhabung zurückzuführen sind, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
12. Komfortinstallation
Auf Wunsch schließen wir die Geräte und den Netzanschluss für Dich an und aktivieren diese. Dazu ist die Zusatzleistung Komfortinstallation zu buchen. Wir stimmen mit Dir einen Termin für die Komfortinstallation ab, bei dem Du dem Installateur Zugang zur Wohnung gewähren musst. In dem Termin werden maximal 10 Geräte an das WLAN des Routers angebunden.
Bist Du zum Termin nicht anwesend, wird eine weitere Anfahrt berechnet. Dabei legen wir einen Stundensatz von 80,- € bei 10 Minuten genauer Abrechnung und ein Kilometergeld von einem Euro pro Kilometer für die Anfahrt zugrunde.
Bei der Komfortinstallation installieren wir für Dich sämtliche Geräte und stellen Dir einen lauffähigen Anschluss zur Verfügung.
13. Widerrufsrecht
Wenn Du als Verbraucher auf der Webseite Leistungen von uns bestellst, steht Dir grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die rechtlich erforderlichen Informationen finden sich in der Widerrufsbelehrung. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
14. Kundenpflichten, Abtretung, Passwortschutz, SEPA-Mandat
Unsere Leistungen dürfen nicht ohne Zustimmung Dritten entgeltlich oder unentgeltlichen zur Nutzung überlassen werden. Die Weitergabe von Leistungen an Dritte insbesondere als Telekommunikationsanbieter ist untersagt.
Eine Übertragung der Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist nur mit unserer Genehmigung zulässig. Ausgenommen davon sind auf Geld gerichtete Ansprüche des Vertragspartners.
Du verpflichtest Dich, von uns zur Verfügung gestellte Passwörter ordnungsgemäß einzusetzen, geheim zu halten und zu ändern, wenn eine missbräuchliche Nutzung möglich sein könnte. Wenn Du die Vermutung hast, dass Passwörter Unberechtigten zur Kenntnis gelangt sind, ist das Passwort unverzüglich zu ändern und LWLcom zu informieren. Nur so können wir weiteren Schaden verhindern.
Da wir Dir unsere Rechnungen per E-Mail schicken, bist Du verpflichtet, uns Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
15. Verbot rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung
Die von uns bereitgestellten Leistungen dürfen nicht missbräuchlich oder rechtswidrig genutzt werden. Missbräuchliche Nutzung ist insbesondere:
- Die Leistungen Dritten zum alleinigen Gebrauch zu gestatten.
- Dritte in ihren Rechten mit unlauterer Werbung über Telefon und oder Internet zu verletzen.
- Die Urheberrechte Dritter zu verletzen.
- Das Anbieten von Mehrwertdiensten, Massenkommunikationsdiensten wie Call-Center.
- Unsere Leistungen als Telekommunikationsanbieter weiter zu verkaufen.
- Als Telekommunikationsanbieter die Leistungen von uns anzubieten.
- Unsere Dienste als dauerhafte Verbindung zwischen Standorten oder Maschinen zu verwenden.
- Die Nutzung unserer Leistung für die Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten.
- Die Fernsehübertragungsdienste für gewerbliche Zwecke zu nutzen.
- Netze und andere mit uns verbundene Netze zu stören.
- Die Anzeige einer anderen Rufnummer als der, die Dir von uns zugeteilt wurde.
Bei Verstößen gegen diese Vorgaben behalten wir uns das Recht zur Sperrung des Anschlusses und zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages vor.
Wir empfehlen Dir, Deine Daten regelmäßig auf Deinem Rechner zu sichern.
16. Zahlungsbedingungen, Abrechnung auf elektronischem Weg, Lastschriftverfahren
Die monatliche Vergütung ist ab Vertragsbeginn (Ziffer 4 Absatz 2) zu zahlen. Ist die Vergütung nur für einen Teil eines Kalendermonats zu zahlen, so wird die Vergütung anteilig und tageweise berechnet. Die Leistung für Festnetzanschlüsse ist monatlich im Nachgang zu zahlen.
Wird die Bereitstellung des betriebsfähigen Anschlusses durch einen Umstand vereitelt, den Du zu vertreten hast (insbesondere, wenn ein Installationstermin von Dir nicht eingehalten wird), so bist Du zur Zahlung der Vergütung ab dem Zeitpunkt verpflichtet, an dem der Anschluss zur Verfügung gestellt werden kann.
Wir rechnen die Leistungen digital ab und verschicken keine
Papierrechnungen. Der digitale Versand der Rechnungen erfolgt per E-Mail an die von Dir bei Vertragsschluss angegebene E-Mail-Adresse. Rechnungen sind 14 Tage nach Zugang eingehend auf unserem Konto ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Soweit von Dir erwünscht, wird Dir eine Rechnung per Post zugeschickt.
Der Kunde verpflichtet sich, LWLcom ein SEPA-Mandat zum Abbuchen der in Rechnung gestellten Kosten zu erteilen. Eine Änderung der Bankverbindung wird uns unverzüglich mitgeteilt. Bei einem SEPA-Lastschriftmandat ziehen wir den Rechnungsbetrag frühestens 12 Bankarbeitstage nach dem Datum der Rechnungsstellung und nach Vorabankündigung im Lastschriftverfahren von dem hierfür vorgesehenen Konto ein. Du hast für die Deckung Deines Kontos zu sorgen. Soweit eine Rücklastschrift wegen eines im Zahlungszeitpunkt ungedeckten Kontos zurückläuft, zahlst Du die Kosten, die für die Rücklastschrift entstehen.
Du kannst nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Du kannst jederzeit einen Einzelverbindungsnachweis für die von Dir genutzten Telefondienste und für den von Dir gebuchten Anschluss verlangen. Du bist für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben und der Vertraulichkeit der Kommunikation verantwortlich.
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes steht Dir nur mit Ansprüchen aus diesem Vertrag zu, die Du gegen uns hast.
17. Beanstandungen von Rechnungen
Wir bitten Dich, Rechnungen über Telekommunikationsdienste (das sind alle Dienstleistungen von uns) umgehend, spätestens aber innerhalb einer Frist von 8 Wochen nach Zugang der Rechnung zu beanstanden. Die Beanstandung hat mindestens in Textform zu erfolgen (E-Mail ist ausreichend) und soll nachvollziehbare Hinweise zu den behaupteten Abrechnungsfehlern beinhalten. Wir werden in diesem Falle die Beanstandung nach den gesetzlichen Vorgaben (§ 67 TKG) prüfen und Mitteilung über das Ergebnis machen. Andere gesetzliche Ansprüche von Dir werden durch diese Reglung nicht berührt.
18. Folgen bei Zahlungsverzug
Wenn der von Dir geschuldete Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung bei uns eingegangen ist und Du auf der Rechnung auf diesen Umstand gesondert hingewiesen worden bist, gerätst Du in Zahlungsverzug. Es gelten dann die gesetzlichen Verzugsregelungen insbesondere schuldet der Kunde Verzugszinsen nach § 288 BGB.
Wir behalten uns bei Zahlungsverzug die Geltendmachung weiterer Rechte vor, insbesondere die Rechte aus der nachfolgenden Ziffer 19.
19. Sperre von Telekommunikationsdienstleistungen
Wir sind berechtigt, unabhängig von einer Kündigung den Zugang zu den von Dir genutzten Telefondiensten nach Ankündigung zu sperren. Eine Sperrung des Telefondienstes ist bei wiederholter Nichtzahlung und einem Zahlungsverzug von mehr als 100,- € gemäß den Vorgaben des § 61 Abs. 2 bis 7 TKG möglich. Eine auch ankommende Telekommunikationsverbindung erfassende Vollsperrung des Netzzugangs darf frühestens eine Woche nach Sperrung abgehender Telekommunikationsverbindungen erfolgen. Soweit die Gründe für die Sperrung entfallen, wird die Sperrung aufgehoben. Eine Sperre ist nicht zulässig, wenn Du begründete Einwände gegen die Abrechnung erhoben hast.
Darüber hinaus sind wir auch bei einem Missbrauch der Rufnummer nach Maßgabe des § 61 Abs. 6 TKG berechtigt, die Telefondienste zu sperren, soweit uns ein allgemeines gesetzliches Leistungsverweigerungsrecht (§273 bzw. § 320 BGB) zusteht.
20. Wichtig Informationen zum Notruf
Der Notruf wird nach § 164 Telekommunikationsgesetz (110 und 112) auch bei einer Sperrung des Anschlusses kostenfrei gewährleistet, soweit der Router am Anschluss entsprechend unserer Vorgaben genutzt wird. Der Notruf funktioniert bei Stromausfällen nicht. Um den Notruf in diesen Situationen zu gewährleisten, müsstest Du eine entsprechende Notstromversorgung herstellen oder einen funktionstüchtigen Mobilfunkanschluss bereithalten.
21. Haftungsbeschränkungen für Rechtsverletzungen
Für alle Fälle des § 70 TKG gelten die dort genannten Haftungsbegrenzungen. Im Einzelfall ist die Haftung auf höchstens 12.500 Euro je Endnutzer begrenzt. Entsteht die Schadenersatzpflicht aufgrund eines einheitlichen Schaden-verursachenden Ereignisses gegenüber mehreren Endnutzern und beruht dies nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, so ist die Schadenersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 30 Millionen Euro begrenzt. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadenersatz entsteht. Im Übrigen haftet die LWLcom wie folgt:
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten (Pflichten, die die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erst ermöglichen und auf die Du bei Vertragsschluss vertrauen durftest) verletzt wurden. In diesen Fällen ist der Schaden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
Bei Verlust von Daten haften wir bei einfacher Fahrlässigkeit, wenn eine regelmäßige Datensicherung vorgenommen wurde und die Daten mit einem vertretbaren Aufwand wiederhergestellt werden können.
Im Falle von Körper- und Gesundheitsschäden oder Haftungstatbeständen nach dem Produkthaftungsgesetz oder Garantien, die von uns übernommen wurden, gelten die Haftungsbeschränkungen nicht und wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die Haftung für alle Schäden, die Du zu vertreten hast und uns kein Mitverschulden trifft, ist ausgeschlossen. Das gilt insbesondere, wenn selbst Änderungen an der überlassenen Hard- oder der Software vorgenommen werden.
22. Kündigung und Beendigung des Vertrages
Die Laufzeiten der Verträge sind in den Produktinformationsblättern festgelegt und haben die dort festgelegten Kündigungsfristen.
Soweit Pakete (§ 66 TKG) zum Beispiel aus Internetdienstleistungen, Telefondienstleistungen und anderen Leistungen kombiniert werden, gilt die Kündigung eines Vertragsteils durch Dich für die anderen Produkte gleichermaßen. Im Falle einer Kündigung dürfen wir unsere Leistungen einstellen, sobald die Kündigung wirksam geworden ist.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z.B. E-Mail). Maßgeblich für die Wahrung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung bei uns.
Das Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung bleibt von dieser Regelung unberührt. Auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach § 57 Abs. 4 TKG wird hingewiesen.
23. Datenschutz
In unseren Hinweisen zum Datenschutz informieren wir Dich über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns zu erbringenden Leistungen.
24. Informationspflichten der LWLcom
Die nach den Vorschriften zum Kundenschutz (§§ 51 ff.) TKG erforderlichen Informationen werden in der Vertragszusammenfassung, in unseren Produktinformationsblättern, in den Leistungsbeschreibungen und in der Preisliste bereitgehalten.
a. Sicherheitsmaßnahmen
Wir informieren Dich auf Verlangen über die Maßnahmen, mit denen auf Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder auf Bedrohungen und Schwachstellen in unserem Netz reagiert werden kann.
b. Telefonbucheintrag Endnutzerverzeichnis
Auf Dein Verlangen veranlassen wir die unentgeltliche Aufnahme mit Rufnummer, Namen, Vornamen und Anschrift in ein allgemein zugängliches Teilnehmerverzeichnis der Telekom, das auch für telefonische Auskunftsdienste genutzt wird. Du kannst diesen Eintrag auf Wunsch wieder löschen lassen.
c. Anbieterwechsel und Mitnahme der Rufnummer
Wenn Du die bestehende Rufnummer an uns als aufnehmendes Unternehmen übertragen möchtest, musst du sicherstellen, dass die Rufnummernübertragung fristgerecht beim abgebenden Unternehmen durch uns beantragt werden kann.
Wenn Du uns abweichende Bereitstellungstermine vorgibst, sind diese nur verbindlich, wenn der abweichende Termin in Textform von uns (zum Beispiel in der Auftragsbestätigung oder per E-Mail) bestätigt wurde.
Soweit LWLcom der abgebende Anbieter ist, gilt: Wenn bei einem Anbieterwechsel die Telefonnummer mitgenommen werden soll, muss der Vertrag ordnungsgemäß bei uns gekündigt sein und der Anbieterwechselauftrag muss mindestens 14 Tage vor Ende des Vertrages bei uns eingegangen sein.
Soweit der Anschluss für Telefondienste bei uns gekündigt wird, halten wir die Rufnummer bis einen Monat nach Vertragsende vor und können in diesem Zeitraum die Übertragung der Nummer auf den neuen Anbieter durchführen, wenn die gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
Der Anbieterwechsel erfolgt innerhalb eines Arbeitstages. Wird der Dienst von uns bei Übertragung der Rufnummer länger als einen Arbeitstag unterbrochen oder der Bereitstellungstermin um einen Tag überschritten, kannst Du pro Tag 10 Euro oder aber 20 %des vereinbarten Monatsentgeltes verlangen, je nachdem, was höher ist. Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn Dich ein Verschulden trifft oder wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben.
d. Entstörung, Installations- und Servicetermine
Soweit eine Störung des Dienstes vorliegt, wird LWLcom diese nach den Vorgaben des § 58 TKG unverzüglich und unentgeltlich beseitigen, es sei denn, Du hast die Störung zu vertreten.
Halten wir vereinbarte Installations- oder Servicetermine zum Beispiel bei einer Entstörung, einem Umzug oder einem Anbieterwechsel nicht ein, hast Du einen Anspruch auf 10,- € oder 20 %des vereinbarten Monatsentgeltes (je nachdem welcher Betrag höher ist) pro Tag oder Termin. Das gilt nicht, wenn Du das Versäumnis selbst zu vertreten hast. Eine Entschädigung ist auf weitere Schadenersatzansprüche anzurechnen.
e. Umzug
Bei einem Umzug in ein Gebiet, das wir mit Anschlüssen bedienen können, hast Du die Möglichkeit, Deinen Anschluss mitzunehmen. Den Aufwand für einen Neuanschluss hast Du in einem angemessenen Rahmen zu tragen.
Wenn unsere Leistungen am neuen Wohnsitz nicht angeboten werden, kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
f. Qualität der Dienstleistung
Wir stellen grundsätzlich die vereinbarte Übertragungsgeschwindigkeit zur Verfügung. Diese Geschwindigkeit kann aufgrund von verschiedenen Faktoren schwanken (physikalische Eigenschaften des Hausnetzes, die eingesetzte Hardware wie Router und Endgerät, die Geschwindigkeit der besuchten Server, die eingesetzte Software etc.). Das kann dazu führen, dass die vertraglich zur Verfügung gestellte Leistung nicht vollständig erbracht werden kann.
Im Falle einer kontinuierlich anhaltenden oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit oder bei anderen Dienstqualitätsparametern zwischen unserer tatsächlichen Leistung und der gemäß Art. 4, Absatz 1, Buchstabe a bis d der EU-Verordnung 2015/2120 (Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet) angegebenen Leistung, hast Du verschiedene gesetzliche Rechte nach § 57 Abs.4 TKG.
Über einen Speed-Test (
http://speedtest.lwlcom.net/ oder über
http://breitbandmessung.de/) kannst Du die Bandbreite Deines Anschlusses messen.
Sollte die Bandbreite nicht in den entsprechenden Toleranzbereichen sein, kannst Du bei uns Beschwerde einreichen und die Herstellung der vertragskonformen Leistung verlangen.
Soweit die Qualitätseinbußen nicht auf Deine Geräte zurückzuführen sind, hast Du weitere Ansprüche nach § 57 Abs. 4 TKG. Du kannst das Entgelt mindern oder den Vertrag außerordentlich kündigen, Schadenersatz fordern oder eine Kombination dieser Rechte verlangen.
25. Streitbeilegung und Streitschlichtung
Für Streitigkeiten zwischen Dir und uns ist in den in § 68 TKG genannten Fällen die folgende Streitschlichtungsstelle zuständig:
Bundesnetzagentur
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation
Postfach 80 01 53105 Bonn
E-Mail:
schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Webseite:
www.bundesnetzagentur.de
An einem solchen Verfahren werden wir teilnehmen.
26. Alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen nach § 36 Abs. 1 Nr. 2 VSBG, EU-Plattform zur Streitbeilegung:
Für die Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle stehen wir nicht zur Verfügung, da wir grundsätzlich Meinungsverschiedenheiten mit Dir direkt lösen möchten.
Kontakt:
hilfe@lwlcom.net
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeile- gung (OS) bereit, soweit Streitigkeiten auf im Internet abgeschlossene Verträge beruhen. Die Plattform ist über folgenden Link erreichbar
http://ec.europa.eu/consumers/odr
27. Schlussbestimmung
Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch. Es findet das deutsche Recht Anwendung. Die Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben, ist Bremen, soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand vorrangig ist.
Besondere Bedingungen IPTV:
Soweit in diesen besonderen Bedingungen nicht anders geregelt, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für unser Angebot IPTV.
1. Leistung IPTV
Um IPTV zu empfangen, ist es erforderlich, dass Du einen Internet- anschluss über uns gebucht hast und eine von uns zur Verfügung gestellte Software auf Deinem Endgerät installiert ist, mit der die von uns bereitgehaltenen Programme gezeigt werden können.
Um unsere Technologie mit einem Fernseher nutzen zu können, ist ein IP-fähiger Fernseher oder ein anderer Bildschirm, auf dem unsere Software installiert werden kann, nötig. Voraussetzung ist weiterhin der ununterbrochene Zugang zum Internet.
Wir stellen keine kostenpflichtigen Dienste Dritter zur Verfügung. Soweit Du Streaming-Dienste (wie Netflix, Amazon Prime oder Apple TV+) nutzen möchtest, musst Du diese separat beim Anbieter der Dienste erwerben.
2. Was ist bei der Nutzung untersagt?
Damit eine reibungslose Nutzung unserer Dienste möglich ist, bist Du dazu verpflichtet, die bereitgestellten Fernsehdienste nach den folgenden Maßgaben zu nutzen:
- Die Fernsehangebote sind nur für die private Nutzung gestattet. Eine gewerbliche Nutzung, insbesondere die Programme in der Öffentlichkeit vorzuführen, ist untersagt. Die Inhalte, die genutzt werden, dürfen nicht bearbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden, da die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind und damit die Rechte der Urheber verletzt werden.
- Auch andere Schutzrechte Dritter wie Markenrechte, sind zu wahren.
- Die Leistung ohne unsere Zustimmung Dritten zu überlassen oder selbst als Anbieter von TV-Diensten mit unseren Produkten aufzutreten.
- Programme, für die eine Volljährigkeit erforderlich ist, Minderjährigen zugänglich zu machen.
Eine weitergehende Nutzung als in diesen Bedingungen zugelassen, stellt eine rechtsmissbräuchliche Nutzung der Inhalte dar und ist nicht gestattet. Die Nutzung der Inhalte auf öffentlichen Veranstaltungen in Gaststätten, Hotels, Krankenhäusern ist nicht lizensiert und untersagt.
3. Preise
Die Preisliste mit den Angeboten, die wir zur Verfügung stellen, findest Du auf unserer Internetseite.
Soweit wir die Leistung im Rahmen von Aktionen kostenlos anbieten, werden diese kostenpflichtig, soweit der im Angebot genannte Zeitraum abgelaufen ist. Die Preise kannst Du unserer Preisliste entnehmen.
Wenn Du einen unbefristeten Vertrag hast, werden wir Dir Preiserhöhungen zwei Monate vor Einführung im Voraus ankündigen. Du hast dann die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen oder die Preiserhöhung zu akzeptieren.
4. Haftung für die Leistung IPTV
LWLcom haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und beim Fehlen einer garantierten Eigenschaft unbeschränkt. Für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir immer unbeschränkt.
LWLcom haftet bei der fahrlässigen Verletzung von Sach- und Vermögenswerten auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden eingeschränkt, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, auf die Du regelmäßig vertrauen darfst und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.
Wir haften bei leichter Fährlässigkeit nur für den Verlust von Daten, soweit diese von Dir so gesichert wurden, dass sie mit einem zumutbaren Aufwand wiederhergestellt werden können. In allen anderen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen.